Ein Verantwortlicher verletzt den/die Empfänger:in eines Schreibens im Recht auf Geheimhaltung, wenn er im Kuvertfenster eines an diese:n adressierten Schreibens im Betreff neben dessen Namen und Wohnadresse den Zusatz „Ihre Liegenschaft Adresse ....“ für Dritte sichtbar anführt. (BVwG, 18.10.2023, W108 2257611-1)