Mit 5.3.2022 tritt die neue COVID-19-Basismaßnahmenverordnung – COVID-19-BMV (BGBl. II 68/2022, 86. Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz betreffend grundlegende Basismaßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 ergriffen werden) in Kraft.
Das Information Commissioners Office in London hat am 20.12.2019 noch eine DSGVO-Strafe verhängt. Ein Unternehmen, ein Service zur Zustellung von Medikamenten betreibt, erhielt eine Geldstrafe von umgerechnet ca. EUR 320.000
Die Berliner Beauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat (nicht rechtskräftig) am 30.10.2019 gegen Deutsches Wohnen SE eine DSGVO-Strafe von EUR 14.500.000,-- Mio verhängt. Sie spricht von einem „Datenfriedhof“. Archivsysteme müssen eine Möglichkeit zur Datenlöschung
Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.
Am 20.12.2018 (6Ob131/18k) hat sich der OGH mit Fragen der Löschung von Daten nach DSGVO beschäftigt.
Der Löschungsanspruch kann von der betroffenen Person auch im gerichtlichen Verfahren geltend gemacht werden. § 29 Abs 1 DSG steht dem nicht entgegen.
Art 17 Abs 3 lit e DSGVO (Aufbewahrung zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen) wirkt dem Beweismittelverlust infolge Löschung entgegen.