Im Heft 2/2020 der Zeitschrift "Datenschutz konkret" ist ein Artikel zum Thema: Erheblichkeitsschwelle bei immateriellem Schadenersatz in der DSGVO - Schadenersatz ohne Schaden? erschienen
Das LG Feldkirch hat Anfang August 2019 (nicht rechtskräftig, 57 Cg 30/19b) einer betroffenen Person EUR 800,-- an Schadenersatz zugesprochen, die es „stört“, dass ihre Parteienaffinität von der Post verarbeitet wird.
Die Presse (20.8.2019) berichtet darüber. In Sozialen Medien (zB Twitter) gibt es dazu Meldungen. Ein Salzburger Rechtsanwalt fordert EUR 12.000,-- an Schadenersatz. Die Schadenersatzforderung Ein Salzburger Rechtsanwalt fordert in Abmahnungsschreiben, die er nach Deutschland versendet hat, pro „illegal“ abgelegtem Cookie auf dem Rechner der Nutzerin (seiner Mandantin) EUR 1.000,--. Zwölf Cookies werden abgelegt, und das ergibt daher EUR 12.000,-- an Schadenersatz. Zusätzlich werden EUR...