Das Landgericht Darmstadt hat mit Urteil vom 26.05.2020 (13 O 244/19) einem Bewerber für eine Arbeitsstelle EUR 1.000,-- an Schadenersatz wegen Verletzung der DSGVO durch den (potentiellen) Arbeitgeber zugesprochen, der (irrtümlich) ein Email nicht an den Bewerber sondern einen Dritten versandte, und damit offenlegte, dass sich der Kläger bei der Bank beworben hatte.