Das Anfertigen eines Lichtbildes kann eine betroffene Person, die darauf abgebildet ist, im Recht auf Geheimhaltung verletzen. Die DSB hat dazu am 22.06.2022 eine Entscheidung gefällt (2022-0.442.409). Eine an einer vom Verantwortlichen geleiteten Volksschule tätige Lehrerin hat während des Unterrichts ein Foto einer/s Schülers/in mittels Handykamera angefertigt und anschließend per„WhatsApp” übermittelt, um ein angeblich unangemessenes Verhalten zu dokumentieren. Die DSB kommt im...
Eine verfahrensbeteiligte Person machte am 28.11.2018 während einer Hauptverhandlung in einem Strafverfahren ein Foto einer Rechtspraktikantin und löschte es auf Aufforderung nicht. Der Sachverhalt wurde von der Staatsanwaltschaft (unter Hinweis auf § 62 Abs 1 Z 3 DSG) de DSB mitgeteilt. Die DSB hat dazu entschieden.