Das Versenden eines Werbemittels per Post an Interessenten oder Kunden bedarf keiner Einwilligung. Marketing per Post kann auf das berechtigte Interesse eines Unternehmens, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Umsatz zu generieren, gestützt werden (Art 6 Ab 1 lit f DSGVO).
Wenn jedoch die betroffenen Personen nach der Zusendung (oder auch davor) Widerspruch erheben, dann hat dieser absolute Wirkung und ist zu akzeptieren (Art 21 (3) DSGVO) und auch für die Zukunft zu respektieren.