Das HSchG (HinweisgeberInnenschutzgesetz) wird nun definitiv in Österreich bald in Kraft treten. Es ist an sich nur mehr die Kundmachung im Bundesgesetzblatt notwendig.
Am 17.12.2021 ist in Österreich die
RICHTLINIE (EU) 2019/1937 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 23. Oktober 2019
zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden
umzusetzen ...