Der EuGH hat in einem deutschen Fall am 11.04.2024 (C-741/21, Juris) entschieden, dass ein Verantwortlicher gegenüber einem (potentiell) geschädigten Betroffenen für Fehlverhalten von Mitarbeiter:innen haftet, auch wenn im Unternehmen eine Regelung besteht, sich datenschutzkonform zu verhalten. Eine betroffene Person, die auch Kunde des Verantwortlichen ist, widerruft eine Einwilligung zur Direktwerbung. Der Verantwortliche sendet weiterhin Werbung per Post (!) an diesen Kunden...
In einer aktuellen Entscheidung (6 ObA 1/22y vom 28.06.2023) befasste sich der OGH mit den datenschutzrechtlichen Aspekten der Einsichtnahme eines Geschäftsführers in das betriebliche E-Mail-Konto einer (ehemaligen) Mitarbeiterin. In deren E-Mail-Korrespondenz mit einer anderen (aufrechten) Mitarbeiterin wurde der Arbeitgeber wüst beschimpft. Sachverhalt Die beiden Klägerinnen waren bei der Beklagten-GmbH als Assistentinnen der Geschäftsführung beschäftigt. Die Beklagten-GmbH verwendete...
Die DSB hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die Kontrolle von E-Mail-Protokollen aller Angestellten zur Prüfung einer bestimmten Empfängerdomain bei Verdacht der Verletzung eines Geschäftsgeheimnisses im Arbeitsverhältnis zulässig ist oder nicht. Der Bescheid ist nicht rechtskräftig.
Ein interner Meldekanal ist ab einer bestimmten Anzahl von Mitarbeiter*Innen vorzusehen.
Die Fristen dafür sind unterschiedlich.
Wie wird die Mitarbeiter*Innenanzahl berechnet?
Englische Medien berichten über Kameras, die unzulässigerweise den höchstpersönlichen Lebensbereich filmen. Videokameras auf Toiletten. Ein (datenschutzrechtliches) no-go! IKEA: Cameras were hidden in the ceiling above warehouse toilets for 'health and safety' https://www-theregister-com.cdn.ampproject.org/c/s/www.theregister.com/AMP/2021/10/01/ikea_spycam_scandal/
Für Betriebsräte ist eine Weiterbildung im Bereich Datenschutz und beschäftige Personen wichtig ... am 21.10.2020 durfte ich wieder vor einigen Betriebsräten aktuelle Themen vortragen.
Der Hamburgische Beauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat gegen H&M wegen der Verletzung der DSGVO im Bereich der Verarbeitung von ArbeitnehmerInnendaten eine Geldstrafe von ca EUR 35 Mio verhängt. Das „Vergehen“ H&M Hennes & Mauritz Online Shop A.B. & Co. KG („H&M“) hat Daten von Beschäftigten erhoben und gespeichert, die nicht unmittelbar mit dem Arbeitsverhältnis zu tun haben, und die Sozial- und Privatsphäre der Mitarbeiter Innen...