Die öDSB hat am 22.12.2022 in einem Verfahren, in dem NOYB den Beschwerdeführer vertreten hat, entschieden, dass der Datentransfer beim Einsatz von Google Analytics in die USA unzulässig ist, wenn keine (ausreichenden) zusätzlichen Maßnahmen iSd Schrems II Entscheidung getroffen werden.
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
Max Schrems hat nicht nur das Auskunftsbegehren gegen Facebook geltend gemacht, sondern auch EUR 500,-- an Schadenersatz für die mangelhafte Auskunft gefordert.
Kennen Sie den "IDFA" - Identifier for Advertisers von Apple? Wenn Sie ein Apple-Gerät nutzen, dann nutzt der IDFA vermutlich auch Ihre Daten. Sie haben sicherlich zugestimmt, oder?
noyb (die von Max Schrems gegründete Datenschutz-NGO) geht gegen Credit Scoring durch Wirtschaftsauskunfteien vor. Eine erste Beschwerde wurde in Österreich gegen die CRIF eingebracht.
Eine Schlagzeile heute: "Stichtag für DSGVO Folgen neuer Regeln noch ungewiss" und der Obmann der ARGE Daten war im Morgenjournal.
NOYB hat bereits vier Beschwerdend gegen Facebook, What´s App, Instragram und Google in Österreich, Belgien, Deutschland und Frankreich eingebracht ... Max Schrems sprach dazu im Morgenjournal