Der VwGH (Ro 2022/04/0001-5 19. Oktober 2022) führt die frühere Rechtsprechung zum DSG 2000 auch unter der DSGVO und dem DSG zur Frage der Feststellung von vergangenen Datenschutzverletzungen fort. Der VwGH hat zur Vorgängerbestimmung des § 24 DSG (§ 31 DSG 2000) bereits ausgesprochen, dass aus diesem kein Recht auf Feststellung über eine in der Vergangenheit erfolgte Verletzung des Rechtes auf Auskunft ableitbar ist (siehe VwGH 27.09.2007, 2006/06/0330). Diese Rechtsprechung hat der VwGH...