Auf vielen Homepages von Schulen finden sich Kontaktdaten der Lehrpersonen.
Ist das datenschutzrechtlich zulässig?
Dazu gibt es eine Entscheidung des BVwG (wobei die Revision zugelassen wurde).
In einer Pressemitteilung vom 9.12.2019 hat der Bundesbeauftragte für den Datenschutz informiert, dass gegen 1&1 Telekom GmbH eine DSGVO-Geldbuße in Höhe von EUR 9.550.000,-- verhängt wurde.