Ob Einwilligungen durch Zeitablauf Ihre Gültigkeit verlieren können, wird immer wieder diskutiert. Aktuell hat das AG München dazu eine Meinung geäußert, und eine Einwilligung, die vier Jahre nicht verwendet wurde, als unwirksam angesehen.
Der European Data Protection Supervisor (EDPS) verweist in seinem Jahresbericht 2021 auf eine Möglichkeit, personenbezogene Daten auf Basis der Zustimmung in Drittländer zu übermitteln.
Ein Lichtblick für "Newsletterversand"?
Der OGH sah kein wettbewerbswidriges Verhalten durch den Kauf von Kundendaten (mit Webshop und Domain) und einem nachfolgenden Newsletter. Die DSB sieht das anders.
Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht hat die Verwendung eines Newslettertools ohne Vorprüfung aufgrund von Datenübermittlungen in die USA für unzulässig erklärt.