Die Aufsichtsbehörde in den Niederlanden verhängte für eine verspätete Meldung eines Datenschutzvorfalles (Art 33 DSGVO) eine Geldstrafe gegen einen Verantwortlichen. Es traf keinen geringeren als booking.com. Die Strafe ist nicht rechtskräftig.
In den Niederlanden wurde ein (exterritorialer) Verantwortlicher mit einer DSGVO-Strafe belegt. Er hatte keinen Vertreter iSd Art 27 DSGVO bestellt, und wurde von der Behörde nun aufgefordert, dies binnen einer Frist nachzuholen und es wurde eine Zwangsstrafe von EUR 20.000,-- für je 14 Tage Nichtbestellung bei Nichtbeachtung dieser Anordnung angedroht.
Die niederländische Autoritieit Persoonsgegevens (Datenschutzbehörde) vertritt in einer Pressemitteilung vom 03. Juli 2019 die Ansicht, dass eine Bank die Zahlungsdaten ihrer Kunden nicht zu Marketingzwecken verwenden darf.
Die Niederländische Aufsichtsbehörde hat eine Geldstrafe von EUR 600.000,-- gegen UBER verhängt.
Die englische Behörde (ICO) verhängt 385.000,-- Pfund an Strafe.