Die österreichische Datenschutzbehörde hat am 16.10.2024 (rechtskräftiges Erkenntnis; 2024-0.641.771) eine Geldstrafe von 5.000 Euro gegen ein Unternehmen verhängt, weil es seinen Geschäftsführergleichzeitig als Datenschutzbeauftragtenbenannt hatte. Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit der Vermeidung von Interessenkonflikten bei der Benennung von Datenschutzbeauftragten und hat weitreichende Implikationen für Unternehmen und deren Führungskräfte, insbes. vertretungsbefugte...