Dr. Riedl (BKA) vertritt in einem Interview in DaKo 4/2017, S. 75 die Meinung, dass das Grundrecht auf Datenschutz für juristische Personen in Österreich bestehen bleibt.
dataprotect hat sich mit den Argumenten auseinandergesetzt und auch die Auswirkungen beschrieben, falls es tatsächlich so sein sollte.
Art. 35 DSGVO schreibt die Datenschutz-Folgeabschätzung vor; viele Unternehmen fragen sich, nach welchen Gesichtspunkten die Verarbeitung analysiert und beschrieben werden muss, um den Anforderungen der DSGVO in diesem Punkt gerecht zu werden. Wann ist ein "hohes Risiko" für die "Rechte und Freiheiten natürlicher Personen" gegeben? Was muss ich tun, um überhaupt einschätzen zu können, welches (auch geringe Risiko) mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten verbunden ist?
Ab 25.5.2018 ist die Sozialversicherungsnummer nicht nur ein personenbezogenes Datum, sondern ein Gesundheitsdatum. Die Sozialversicherungsnummer fällt in eine besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) mit allen Konsequenzen wie z.B. einen Datenschutzbeauftragten, für jedes Unternehmen, das die Sozialversicherungsnummer im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet, sowie ein Datenschutz-Folgenabschätzung (auch wenn im Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter tätig...