Die österreichische Datenschutzbehörde hat mit Bescheid vom 17. März 2025 2025-0.192.907 (Verfahrenszahl: DSB-D213.1903) der B*** Parkraumbewirtschaftung Ges.m.b.H. mit sofortiger Wirkung untersagt, weiterhin Videokameras auf Park- und Stellflächen in Österreich zu betreiben. Dieses Verbot wurde mit der Androhung der Exekution versehen und gilt unabhängig von einer etwaigen Beschwerde, da die aufschiebende Wirkung ausdrücklich ausgeschlossen wurde....