Hintergrund Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat am 18. April 2024 eine Entscheidung ( W137 2248575-1/31E) getroffen, die einen Schuldspruch der Datenschutzbehörde (DSB) wegen Verstoßes gegen das Erleichterungsgebot nach Art. 12 Abs. 2 DSGVO bestätigt, jedoch die Strafhöhe von EUR 9.500.000,-- (Datenschutzbehörde) auf EUR 500.000,-- (BVwG) reduziert. Fallbeschreibung Die DSB stellte am 28. September 2021 fest, dass der Verantwortliche seine Pflicht nach Art. 12 Abs. 2 DSGVO verletzt...
Mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 2019 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass der Österreichischen Post AG als Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO die unrechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn von Art. 9 DSGVO („Parteiaffinitäten“), die unrechtmäßige Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, die Fehlerhaftigkeit der Datenschutz-Folgenabschätzung zur Anwendung „DAM-Zielgruppenadressen“ sowie die Fehlerhaftigkeit und...
Die Verwendung von Grundbuchsdaten für die Akquise bei Immobilienentwicklern und -maklern ist zulässig, wenn die datenschutzrechtlichen Vorgaben zB das Widerspruchsrecht und die Information iSd des Art 14 DSGVO eingehalten werden.
Es ist jedoch sicherzustellen, dass aktuelle Daten verwendet werden; wenn zB in erhobenen Daten veraltete Namen oder Adressen vorhanden sind, sind Maßnahmen zu setzen, dass diese Daten aktualisiert und berichtigt werden, bevor es zur Marketingmaßnahme kommt.
Der EuGH hat am 04.05.2023 zum immateriellen Schadenersatzanspruch iSd Art 82 DSGVO eine richtungsweisende Entscheidung (C-300/21; Österreichische Post AG) gefällt.
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen
Schadenersatzanspruch.
Das Versenden eines Werbemittels per Post an Interessenten oder Kunden bedarf keiner Einwilligung. Marketing per Post kann auf das berechtigte Interesse eines Unternehmens, den Bekanntheitsgrad zu steigern und Umsatz zu generieren, gestützt werden (Art 6 Ab 1 lit f DSGVO).
Wenn jedoch die betroffenen Personen nach der Zusendung (oder auch davor) Widerspruch erheben, dann hat dieser absolute Wirkung und ist zu akzeptieren (Art 21 (3) DSGVO) und auch für die Zukunft zu respektieren.
Der Generalanwalt beim EuGH iS C-300/21 (aus Österreich) am heutigen 6.10.2022 Für die Anerkennung eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, den eine Person infolge eines Verstoßes gegen die genannte Verordnung erlitten hat, reicht die bloße Verletzung der Norm als solche nicht aus, wenn mit ihr keine entsprechenden materiellen oder immateriellen Schäden einhergehen. Der in der Verordnung 2016/679 geregelte Ersatz immaterieller Schäden erstreckt sich nicht auf bloßen Ärger, zu dem die...
In einem Verfahren vor dem EuGH soll geklärt werden, ob bei einer Auskunft iSd Art 15 DSGVO "Empfängerkategorien" oder "konkrete Empfänger" zu beauskunften sind. Nun liegt die Stellungnahme des Generalanwaltes vor.
Wahlzeit ist „Werbezeit“ – Viele erhalten persönlich adressierte Schreiben von Parteien. Woher haben die Parteien die Adressen? Was dürfen die Parteien damit tun?
Kundenakquise per Post und DSGVO - Wie oft darf jemand angeschrieben werden?
Wann ist es genug, und die Verarbeitung der personenenbzogenen Daten beeinträchtigt die Interessen der betroffenen Person?