Die Berliner Aufsichtsbehörde verhängte eine DSGVO-Strafe (nicht rechtskräftig) gegen ein E-Commerce-Unternehmen, bei dem der (betriebliche) Datenschutzbeauftragte Entscheidungen kontrollierte, die er selbst zuvor in anderer Funktion getroffen hatte. Diese Interessenkonflikt führte zur DSGVO-Geldbuße. „Diese Funktion dürfen gemäß Art. 38 Abs. 6 Satz 2 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) ausschließlich Personen ausüben, die keinen Interessenkonflikten durch andere...
Die Österreichische Datenschutzbehörde veröffentlicht keine Prüffragen oder Fragebögen zu Datenschutzprüfungen für amtswegige Prüfverfahren. Andere tun es.
Der EuGH befasste sich (20.12.2017, C-434/16) mit der Frage, ob ein Prüfling ein Auskunftsrecht hat, um Auskunft über seine Prüfungsantworten und auch Anmerkungen des Prüfers zu erhalten.