Safe Harbour ... bis 6.10.2015 ... danach einige Zeit Ungewissheit ...
EU-US-Privacy-Shield ... bis 16.7.2020 ... nun Ungewissheit
Jetzt soll nach Medienberichten von "Digital Bridge" from politico beim transatlantischen Datentransfer die Brücke ins Ungewisse gebaut werden.
Opening remarks by Vice-President Jourová and Commissioner Reynders at the press point following the judgment in case C-311/18 Facebook Ireland and Schrems
Art 49 Abs 1 lit a DSGVO erlaubt es, dass Datenübermittlungen in Drittländer auf eine ausdrückliche Einwilligung gestützt werden kann. Ist das ein tauglicher Ausweg für Datenübermittlungen in die USA?
Der EDSA hat sich mit den Folgen der Schrems II - Entscheidung des EuGH vom 16.7.2020 bereits am 23.7.2020 beschäftigt.
Eine Information dazu in englischer Sprache ist verfügbar.
Was können Unternehmen jetzt tun? Womit müssen Unternehmen rechnen? Werden die Aufsichtsbehörden nun Sanktionen verhängen, zB Strafen oder Datenübermittlungen untersagen?
Das aktuelle Datenschutzrecht und auch die DSGVO ist skeptisch, wenn es um die Übermittlung von personenbezogenen Daten ins EU-Ausland geht ... es sind besondere Vorkehrungen notwendig, damit es zulässig ist.