Die (versehentliche) Verwendung des CC anstelle von BCC kann das Recht auf Geheimhaltung verletzen.
Die Verwendung des BCC stellt eine Datenminimierung dar.
Die DSB hat in einem Bescheid (rechtskräftig) vom 21.02.2019 (DSB-D123.311/0003-DSB/2019) entschieden, dass das Bundeskanzleramt (als Hilfsapparat des Bundesministeriums für Tourismus und Nachhaltigkeit) im Rahmen der Anmeldung bei der Veranstaltung „Europe’s Transformation: Where People Matter“ im November 2018 die Informationspflicht der DSGVO nicht ausreichend erfüllt und auch keine gültige Einwilligung eingeholt hat. Die Daten wurden daher rechtswidrig verarbeitet ….
Eine (einmalige, postalische) Zusendung an einen Eigentümer, ob er/sie Interesse am Verkauf der Immobilie hat, ist datenschutzrechtlich nicht bedenklich.
Die DSB hat mit Bescheid vom 12.04.2019 (rk, DSB-D123.591/0003-DSB/2019) festgestellt, dass das BMI durch die Veröffentlichung von Texten auf der Website jemanden in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt hat.
Die DSB hat am 4.2.2019 (DSB-D123.089/0002-DSB/2018) eine Beschwerde zu einem Löschungsantrag einer juristischen Person abgewiesen. Der Sachverhalt betraf eine Bewertung einer SteuerberatungsGmbH auf