Die DSB hat in einem Bescheid (rechtskräftig) vom 21.02.2019 (DSB-D123.311/0003-DSB/2019) entschieden, dass das Bundeskanzleramt (als Hilfsapparat des Bundesministeriums für Tourismus und Nachhaltigkeit) im Rahmen der Anmeldung bei der Veranstaltung „Europe’s Transformation: Where People Matter“ im November 2018 die Informationspflicht der DSGVO nicht ausreichend erfüllt und auch keine gültige Einwilligung eingeholt hat. Die Daten wurden daher rechtswidrig verarbeitet ….