Artikel mit dem Tag "SVNR"



Das Arbeitsmarktservice überweist an eine arbeitslose Person und im Überweisungstext steht deren Sozialversicherungsnummer. Ist das zulässig? Ja, sagt die DSB.
Das AMS legte bei einer Überweisung an die arbeitslose Person der Sparkasse ohne Einwilligung des Beschwerdeführers die Sozialversicherungsnummer offen. Nach Ansicht des Beschwerdeführers handele es sich um eine unrechtmäßige Offenlegung von besonderen Datenkategorien, namentlich eines Gesundheitsdatums, gem. Art. 9 DSGVO. Es könne aufgrund der Natur bzw. des Zwecks der Sozialversicherungsnummer bei einer unrechtmäßigen Offenlegung derselben an Dritte jedenfalls nicht ausgeschlossen...

Kurz-Info: SVNR in der Betreffzeile eines AMS-E-Mails
Das BVwG hat dazu am 28.06.2022 eine Entscheidung gefällt, dass eine Verletzung der Geheimhaltung nicht gegeben ist, wenn die SVNR zulässigerweise verwendet wird (vom AMS) und in der Betreffzeile eines E-Mails an die betroffene Person verwendet wird.

Das AMS wurde in einem Verfahren vor der DSB mit einem Leistungsauftrag gem. Art 58 Abs 2 lit d DSGVO belegt. Das AMS muss entsprechende technische und organisatorische Maßnahmen treffen, sodass das Geburtsdatum und die Sozialversicherungsnummer nicht mehr in der Betreffzeile von Erinnerungs-Emails im Hinblick auf eine neue abrufbare Nachricht im eAMS-Konto angeführt werden

03. Februar 2017
Ab 25.5.2018 ist die Sozialversicherungsnummer nicht nur ein personenbezogenes Datum, sondern ein Gesundheitsdatum. Die Sozialversicherungsnummer fällt in eine besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art 9 DSGVO) mit allen Konsequenzen wie z.B. einen Datenschutzbeauftragten, für jedes Unternehmen, das die Sozialversicherungsnummer im Rahmen der Kerntätigkeit umfangreich verarbeitet, sowie ein Datenschutz-Folgenabschätzung (auch wenn im Unternehmen nicht mehr als 250 Mitarbeiter tätig...