Die EU und die USA haben sich auf ein neues Rahmenwerk in Bezug auf personenbezogene Daten und deren Transfer aus der EU in die USA geeinigt. Es ist das Trans-Atlantic Data Privacy Framework. Informationen dazu hat die EU am 25.03.2022 veröffentlicht. Die wichtigsten Grundsätze - Auf der Grundlage des neuen Rahmens werden Daten frei und sicher zwischen der EU und den teilnehmenden US-Unternehmen fließen können - Ein neues Regelwerk und verbindliche Garantien, um den Datenzugriff der...
Das LG München I (20.01.2022, 3 O 17493/20) spricht € 100,— auf Basis eines ideellen Schadenersatzanspruches gegen Websitebetreiber zu, da die IP-Adresse (= personenbezogenes Datum) ohne ausreichende Grundlage iSd Kap V (Art 44 ff DSGVO) in ein unsicheres Drittland übermittelt wird. Der Websitebetreiber hat Google Fonts auf der Website, die der Kläger mehrmals aufgerufen hat, verwendet. Das Gericht bejaht den Kontrollverlust als ideellen Schaden und erklärt, dass die Frage der...
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 22.12.2021 entschieden, dass ein Datentransfer beim Einsatz von Google Analytics auf einer Website eines Verantwortlichen aus Österreich in die USA ohne zusätzliche Maßnahmen iSv Schrems II nur auf Basis der (online) abgeschlossenen Standardvertragsklauseln zwischen dem Verantwortlichen und Google nicht zulässig ist. Die Ents ist (in English Übersetzung) auf der Website von NOYB verfügbar....
Personenbezogene Daten können ungehindert aus der EU in das Vereinigte Königreich fließen Die Europäische Kommission hat am 28.6.201 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Diese sind nach wie vor (7.10.2021) gültig https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-personenbezogene-daten-eu-uk_de
In einer Entscheidung (Teilurteil; 23.06.2021) hat der OGH das Urteil der OLG Wien im Verfahren Schrems gg Facebook bestätigt und dem Kläger EUR 500,— an Schadenersatz zugesprochen
Max Schrems hat nicht nur das Auskunftsbegehren gegen Facebook geltend gemacht, sondern auch EUR 500,-- an Schadenersatz für die mangelhafte Auskunft gefordert.
Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich mit den Folgen der Schrems-II-Entscheidung des EuGH beschäftigt.
Auf 38 Seiten werden (vorerst) in englischer Sprache Hinweise und Tipps gegeben, wie internationale Datentransfers in Drittländer zulässig sein können.
Opening remarks by Vice-President Jourová and Commissioner Reynders at the press point following the judgment in case C-311/18 Facebook Ireland and Schrems