Im Erkenntnis vom 12.05.2023 (W245 2252208-1/36E W245 2252221-1/30E) hat das Bundesverwaltungsgericht umfangreich auf 62 Seiten dargelegt, dass die Datenübermittlung von einer Website an Google am 14.8.2020 (die nicht auf eine Einwilligung iSd Art 49 Abs 1 lit a DSGVO gestützt war, und bei der auch Anonymize_IP nicht eingesetzt wurde) rechtswidrig war. Nach der Schrems-II-Entscheidung kann die Übermittlung von personenbezogenen Daten in die USA nicht mehr auf einen Angemessenheitsbeschluss...
Google Analytics
... am 21.12.2021 von der DSB entschieden
... am 13.01.2022 von NOYB veröffentlicht
... am 06.02.2022 bereits ein Aufsatz dazu im Datenschutzberater
Safe Harbour ... bis 6.10.2015 ... danach einige Zeit Ungewissheit ...
EU-US-Privacy-Shield ... bis 16.7.2020 ... nun Ungewissheit
Jetzt soll nach Medienberichten von "Digital Bridge" from politico beim transatlantischen Datentransfer die Brücke ins Ungewisse gebaut werden.
Während einer LinkedIn Live-Veranstaltung der IAPP gab Christopher Hoff, CIPP/E, CIPP/US, CIPM vom US Department of Commerce einen Einblick in die Fortschritte bei den Gesprächen über das Privacy Shield und versicherte den Datenschützern, dass die Verhandlungen zwischen der EU und den USA nicht an der Startliniestehen. Weitere Informationen finden Sie hier.