Am 1.3.2019 trat eine Änderung des Sicherheitspolizeigesetzes in Kraft, die Sicherheitsorganen u.a. einen Zugriff auf private Videoüberwachungsanlagen ermöglicht.
Schon im Jahr 2004 hat sich das Bundesministerium für Inneres intensiv mit Videoüberwachung zur Verbrechensbekämpfung auseinandergesetzt.