4 S 1/21 vom 16.03.2022 Urteil | LG Heidelberg | 4. Zivilkammer Tenor 1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Heidelberg vom 07.01.2021, Az. 24 C 119/19, unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 25,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 25.09.2020 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. (Revision zugelassen) Urteilsantrag in 1....
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Angelegenheit mit dem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO beschäftigt.
Lesen Sie, wie es dazu kam ...
Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 07.03.2019 in einem Bescheid (DSB-D130.033/0003-DSB/2019) festgestellt, dass ein Spam-E-Mail das Grundrecht auf Datenschutz des Empfängers verletzt.
Die Spamming-Regelung (Sendung von unerbetenen Nachrichten) findet sich in Österreich in § 107 Telekommunikationsgesetz (TKG). Mit 1.12.2018 hat sich eine Änderung ergeben. Die mystische Grenze der Email an bis zu 50 Personen ist gefallen.