Der EuGH befasst sich in einem Verfahren mit einer "Testdatenbank", die längere Zeit nicht gelöscht wurde, und dann durch einen ethischen Hacker im System gefunden wurde.
Die Datenschutzbehörde beschäftigte sich vor Kurzem mit der Frage, ob die Verjährungsfrist des § 207 Abs 2 Buundesabgabenordnung (BAO) eine Aufbewahrung von Daten von Kunden rechtfertigen kann. Die DSB sagt: NEIN
Am 29.09.2017 fand die Fachgruppentagung der Ingenieursbüro der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Der Vortrag von dataprotect | Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) befasste sich mit der Datenschutzgrundverordnung und den Auswirkungen.