Geldstrafe der DSB von € 2.000,— wegen der Übermittlung von Aktfotos gegen „Privatperson“. (DSB 12.12.2024,2024-0.796.258) Strafe: € 2.000,— (ca 5% des Jahresgehalts) angenommener Verdienst von mtl € 2.760,— (Jahresgehalt ca € 39T) Tat: Ein Aktfoto, welches der Beschuldigte mit Zustimmung der Betroffenen zu deren Verwertung mit deren Mobiltelefon angefertigt hat, wurde von ihm - ohne das Wissen der Betroffenen - auf sein eigenes Mobiltelefon übermittelt und gespeichert. Am...
Unser Nachbarland, das im Datenschutz immer als strenger gilt als wir, macht es uns vor. Die Aufbewahrung und Nutzung des G-Status-Nachweises durch den Arbeitgeber wird gesetzlich für zulässig erklärt. § 28b IfSG (neu) (1) Arbeitgeber und Beschäftigte dürfen Arbeitsstätten, in denen physische Kontakte von Arbeitgebern und Beschäftigten untereinander oder zu Dritten nichtausgeschlossenwerdenkönnen, nur betreten und Arbeitgeber dürfen Transporte von mehreren Beschäftigten zur...