Die Kontaktdatenerhebung zur Nachverfolgung von Infektionsketten ist in Deutschland in einigen Ländern vorgeschrieben. Dies weckt Begehrlichkeiten der Polizeibehörden bei Ermittlungen
Ein Trainer filmt heimlich Frauen, die unter der Dusche stehen. Er verwendet die Aufnahmen nur „privat“ und für sich.
In Österreich kommt es zu keiner Anklage wie zB der Kurier berichtete, und in Deutschland droht nach Medienberichten eine Gefängnisstrafe.
Meines Erachtens ist diese Tat als „Datenverwendung in Gewinn- und Schädigungsabsicht“ gerichtlich als Offizialdelikt strafbar.