Auftragsverarbeitung oder eigene Verantwortlichkeit? Erbringung von Prüfungsleistungen als Abschlussprüfer – die lettische Datenschutzbehörde hat dazu eine Entscheidung gefällt
Die Diskussion, ob Steuerberater oder Lohnverrechner Auftragsverarbeiter oder eigene Verantwortliche sind, geht weiter. Nun hat sich auch das Bayerische Landesamt für Datenschutz zu Wort gemeldet ...
Datenschutzaufsicht dazu geäußert.
Eine Entscheidung der Datenschutzbehörde vom 22. Jänner 2018 stellt klar, dass Steuerberater, auch im Bereich der Lohnverrechnung als Auftraggeber iSd DSG 2000, und damit im Anwendungsbereich der DSGVO als Verantwortliche anzusehen sind.