Die DSB hat entschieden, dass die Verarbeitung der Schuldnerdaten unzulässig ist, wenn die Beauftragung mit der Einbringlichmachung der Forderungen nicht hätte geschehen dürfen, weil es sich um Forderungen (aus Italien) der öffentlichen Hand handelt (Verkehrsstrafen). DSB 2021-0.293.288 vom 11.06.2021 1. Der Beschwerde wird stattgegeben und es wird festgestellt, dass die Beschwerdegegnerin den Beschwerdeführer dadurch in seinem Recht auf Geheimhaltung verletzt hat, indem sie seine...
In Beschwerdeverfahren sollte der Verantwortliche mit der Aufsichtsbehörde zusammenarbeiten. Wer nicht mit der Aufsichtsbehörde kooperiert, riskiert eine Verwaltungsstrafe.
Beachten Sie die Grenzen der Erforderlichkeit bei der Verarbeitung von pbD aus berechtigtem Interesse. Es dürfen nur die Daten verarbeitet, zB an Kunden weitergegeben, werden, die für den Zweck tatsächlich erforderlich sind Die Datenweitergabe von Straftaten eine Mitarbeiters an Kunden führte zu eine DSGVO-Strafe in 🇩🇰. Nordbornholms Byggeforretning ApS hatte zwei Kunden des Unternehmens per E-Mail darüber informiert, dass ein ehemaliger Mitarbeiter im Arbeitsverhältnis Straftaten...
Die Geldbußen nach der DSGVO können enorm sein. Der Strafrahmen liegt bei bis zu EUR 20.000.000,-- oder 4 % des weltweiten (Konzern-)Umsatzes des Vorjahres bzw. bei EUR 10.000.000,-- oder 2 % des weltweiten (Konzern-)Umsatzes des Vorjahres. Die Geldbußen werden europaweit vereinheitlicht werden, und müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Wer wird (in Österreich) verpflichtet sein, die Geldbuße (Strafe) zu bezahlen?