Die Übermittlung eines Strafurteils per WhatsApp (im Volltext & nicht anonymisiert) an einen Dritten verletzt die betroffene Person im Recht auf Geheimhaltung
Der OGH anonymisierte am 11.10.2018 nachträglich den Vornamen, den Geburtstag und das Geburtsmonat eines Opfers in einem Strafurteil aus dem Jahr 1999.Das Geburtsjahr bleibt im Rechtsinformationssystem des Bundes im Volltext der Entscheidung verfügbar.