Der OGH hatte sich mit dieser Frage zu beschäftigen, und vertritt dazu eine sehr fortschrittliche Ansicht. Der OGH bejaht ein Recht des Betriebsrates an der (laufenden) Übermittlung der E-Mail-Adressen der Mitarbeitenden jedenfalls dann, wenn der Betriebsinhaber selbst diese Art der Kommunikation primär für berufliche Zwecke mit den Mitarbeitenden selbst laufend nutzt. Ein Recht des Betriebsrates, auch die private Telefonnummer zur Kommunikation mit den Mitarbeitenden zu erhalten, lehnt der...
Hausverwaltungen vermitteln oft zwischen Wohnungseigentümern oder informieren diese über laufende Angelegenheiten per E-Mail. Dabei ist besondere Vorsicht geboten. Die Datenschutzbehörde und auch das BVwG sind diesbezüglich sehr streng. Die Weitergabe kann unzulässig sein.
Das BVwG hat am 4.12.2020, GZ W274 2233705-1 darüber entschieden, ob die Weitergabe der Geheimnummer eines Mieters durch den Vermieter an einen Professionisten im Rahmen einer Schadensbehebung datenschutzrechtlich bedenklich ist.