Kundenkonto mit Werbefunktion und Gastkauf – eine Entscheidung des BVwG ermöglicht Werbenutzung von Kundendaten im Kundenkonto, wenn ein Gastkauf möglich ist. Das BVwG hat am 12.06.2023 (W252 2248630-1) eine Entscheidung zum Thema Kundenkonto und Werbung, Kopplung und Gastkauf gefällt. Diese wollen wir Ihnen kurz vorstellen. Sachverhalt Ein Unternehmen betreibt einen Onlineshop. Im Onlineshop haben Kunden – die Wahl, entweder mit einem „Kundenkonto“) oder als „Gast“ zu bestellen....
Die niedersächsische Landesbeauftragte für Datenschutz beschäftigte sich in einem aktuellen Beschwerdeverfahren vom 17.05.2023 mit dem von heise.de auf deren Website angebotenen Pur-Abo-Modells (#payortrack). heise.de stellte ihre NutzerInnen dabei vor die Entscheidung, für ein monatliches Pur-Abo zu bezahlen und somit ohne Nutzung ihrer personenbezogenen Daten die Website nutzen zu können oder ihre personenbezogenen Daten für Werbung und diverse andere Zwecke zur Verfügung zu stellen...
Google Analytics
... am 21.12.2021 von der DSB entschieden
... am 13.01.2022 von NOYB veröffentlicht
... am 06.02.2022 bereits ein Aufsatz dazu im Datenschutzberater
Der BfDI vertritt die Ansicht, dass Facebook Fanpages nicht dsgvokonform betrieben werden können, und hat sich an die öffentlichen Stellen, insbes. die Bundesministerien gewandt, und diesen eine Frist mit Jahresende gesetzt.
Anders sieht es in Frankreich aus: Sogar die CNIL betreibt eine Facebook-Fanpage und auch einen Linked-In-Account.
Sie wollen mehr dazu wissen?
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in Deutschland wandte sich kürzlich mit einer Aufforderung an zahlreiche Bundesbehörden, insbesondere an alle Bundesministerien. Diese Behörden betreiben Facebook Fanpages und den BfDI vertritt die Ansicht, dass es nicht möglich sei, eine Facebook Fanpage dsgvo-konform zu betreiben. Er verweist auf ein Schreiben vom 20.5.2019, in dem er bereits diese Meinung vertreten hatte. Einige der betroffenen Behörden hätten im...
Eine Entscheidung des LG Köln vom 13.04.2021 (31 O 36/21) ist für jeden Websitenbetreiber interessant, der seinen „Cookie-Banner“ noch nicht auf „notwendig, Präferenzen, Statistik, Marketing“ umgestellt hat. Ein Cookie-Banner wie: „ Um unsere Website für Sie ....., verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Website stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. ...“ ist unzulässig und kann mit einstweiliger Verfügung untersagt werden.
Die Cookies auf einer Website richtig zu stapeln und den Website-Besuchern schmackhaft zu machen, fällt vielen Website-Betreibern schwer. NOYB (die Organisation, die von Max Schrems gegründet wurde) geht nun gegen das unzulässige Web-Tracking vor.
Kennen Sie den "IDFA" - Identifier for Advertisers von Apple? Wenn Sie ein Apple-Gerät nutzen, dann nutzt der IDFA vermutlich auch Ihre Daten. Sie haben sicherlich zugestimmt, oder?