Personenbezogene Daten können ungehindert aus der EU in das Vereinigte Königreich fließen Die Europäische Kommission hat am 28.6.201 zwei Angemessenheitsbeschlüsse zum Vereinigten Königreich angenommen: einen im Rahmen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und einen im Rahmen der Richtlinie zum Datenschutz bei der Strafverfolgung. Diese sind nach wie vor (7.10.2021) gültig https://ec.europa.eu/germany/news/20210628-personenbezogene-daten-eu-uk_de
In UK hat ein Gericht geurteilt, dass der Art 27-Vertreter nicht für die Einhaltung der Bestimmungen der DSGVO durch den Verantwortlichen haftet, und zB auch nicht für Schadenersatz in Anspruch genommen werden kann.
Das Information Commissioners Office in London hat am 20.12.2019 noch eine DSGVO-Strafe verhängt. Ein Unternehmen, ein Service zur Zustellung von Medikamenten betreibt, erhielt eine Geldstrafe von umgerechnet ca. EUR 320.000
16. Juli 2019
Ein Cyber-Vorfall, bei dem Daten von 339 Mio Betroffenen offengelegt wurde, führt zur Ankündigung einer hohen Geldstrafe
Brexit: UK wird „unsicheres Drittland“
Mit Ausscheiden von Großbritannien aus der EU sind auch Konsequenzen bei grenzüberschreitenden Verarbeitungstätigkeiten verbunden.
Wie können Sie sich jetzt noch vorbereiten?
Die Niederländische Aufsichtsbehörde hat eine Geldstrafe von EUR 600.000,-- gegen UBER verhängt.
Die englische Behörde (ICO) verhängt 385.000,-- Pfund an Strafe.