Die Österreichische Datenschutzbehörde hat am 7.12.2023 GZ: 2023-0.583.644 (unmittelbar nach der Entscheidung Deutsches Wohnen SE des EuGH) eine Geldstrafe in Höhe von EUR 20.000,-- gegen eine juristische Person ausgesprochen. Es geht um eine unzulässige Videoüberwachung an einem Arbeitsplatz sowie Verstoß gegen die Verpflichtung ein Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten iSd Art 30 DSGVO zu führen. Wie kam es zum Verwaltungsstrafverfahren? Dem Verwaltungsstrafverfahren vorangegangen...