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Das Recht auf Kopie nach der Entscheidung des EuGH - das BVwG hat nun entschieden, dass die Herausgabe ganzer Unterlagen grundsätzlich nicht davon umfasst ist
Art. 15 Abs. 3 DSGVO begründet kein neben dem Recht auf Auskunft nach Art. 15 DSGVO bestehendes eigenständiges Recht auf Erhalt einer Datenkopie. (BVwG, 28.11.2023, W256 2281063-1, DSB: 09.10.2023, D124.4981 (2023-0.724.484) nach EuGH "Art. 15 Abs. 3 Satz 1 DSGVO ist vielmehr dahin auszulegen, dass das Recht, vom für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung nach Art. 15 sind, zu erhalten, bedeutet, dass der betroffenen Person...

Kurzinfo Recht auf Kopie
Recht auf Kopie der Daten iSd Art 15 Abs 3 S 1 DSGVO: Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung.

Recht auf Kopie - die Argumente im Vorlageverfahren
Recht auf Kopie der Daten – vor dem EuGH – was sind die Argumente, die zum Verfahren geführt haben?

Voraussetzung für die Behandlung einer Beschwerde - sind die Formalitäten des § 24 DSG einzuhalten und sind zB der "Antrag" oder "die Antwort des Verantwortlichen" vorzulegen
Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 18.01.2021 (W211 2226125-1) sich der Frage beschäftigt, ob bei einer Beschwerde wegen nicht oder nicht vollständig erteilter Auskunft, die ereilte Auskunft vorzulegen ist.

Art 15 Abs 3 DSGVO gibt betroffenen Personen ein „Recht auf Kopie der Daten“, nicht aber ein Recht auf eine Kopie von Unterlagen. Die DSB hat dazu in einer aktuellen Entscheidung Aussagen getätigt.

Das LAG Baden-Württemberg hat in einem Urteil am 20.12.2018 ein sehr umfassendes Auskunftsrecht eines Arbeitnehmers bejaht.