Die DSGVO statuiert eine Mitwirkungspflicht in Art.Art. 31 iVm Art. 58 Abs. 1 lit. a und e DSGVO. Die DSB ist an sich sehr geduldig, aber letztlich dann auch Strafbehörde, und verhängte wegen Verletzung der Mitwirkungspflicht eine Geldstrafe von EUR 10.000,-- (7.12.2023, 2023-0.637.760, rechtskräftig). Dies bei einem Umsatz von ca. EUR 176 Mio. _________________________________________________________________________________________ Aufforderungen und mangelnde Reaktion im...