Das Landesverwaltungsgericht Tirol hatte sich mit der Frage zu beschäftigen, ob eine Lenkererhebung bei einem Verkehrsdelikt mit Hinweis auf die DSGVO von einem Fahrzeughalter verweigert werden darf.
Die DSB verhängt mit nicht rechtskräftigem Straferkenntnis (DSB-D550.038/0003-DSB/2018 vom 12.09.2018) eine Geldstrafe von gesamt EUR 4.800,-- für eine ihrer Ansicht nach gesetzwidrige Videoüberwachungsanlagen.