Das BVwG hat eine Geldstrafe des Fernmeldebüros in Höhe von EUR 450,-- gegen den Versender einer E-Mail mit Direktwerbung ohne Einwilligung bestätigt.
Die Strafe wurde auf Basis des TKG mit einem Strafrahmen von EUR 55.000,-- bei diesem Vergehen (nicht der DSGVO) verhängt.
Am 29.09.2017 fand die Fachgruppentagung der Ingenieursbüro der Wirtschaftskammer Niederösterreich.
Der Vortrag von dataprotect | Dr. Thomas Schweiger, LL.M. (Duke) befasste sich mit der Datenschutzgrundverordnung und den Auswirkungen.