Die „datenschutzrechtliche Erforderlichkeit“ bei Objekten, die ungehindert zugänglich sind, unterliegt strengen Anforderungen. BVwG in Leizpig, 27.03.2019, 6 C 2.18
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in einer Entscheidung vom 28.11.2017 (in einem montenegrinischen) Verfahren zwei Universitätsprofessoren wegen einer unzulässigen Videoüberwachung im Hörsaal je einen Betrag von EUR 1.000,-- an Schadenersatz zugesprochen.