Name, Geburtsdatum, Adresse und eine nur für besonders geschützte Interessen verwendete Email-Adresse der Betroffenen Person und eine digital gespeicherteKopie des Personalausweises sowie die Daten zum Wertpapier-Depot selbst wurden durch unbekannte Straftäter abgegriffen. Es kam sohin zum Zugriff durch unberechtigte Personen auf diese Daten. Dem EuGH wurden einige Fragen zum Art 82 DSGVO vorgelegt: 1. Ist Art.82 der Datenschutz-Grundverordnung dahin auszulegen, dass dem...