Das Bundesverwaltungsgericht hat sich am 18.01.2021 (W211 2226125-1) sich der Frage beschäftigt, ob bei einer Beschwerde wegen nicht oder nicht vollständig erteilter Auskunft, die ereilte Auskunft vorzulegen ist.
Das Deutsche Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Angelegenheit mit dem Schadenersatzanspruch nach Art 82 DSGVO beschäftigt.
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