Die Rechtsanwaltskammer Niederösterreich war Anlaufstelle für viele, die ein Schreiben iS Abmahnung Google Fonts erhalten haben. Die RAK NÖ hat nun reagiert.
In den Abmahnungen betreffend Google Web Fonts findet sich nicht nur die Forderung zu Schadenersatz, sondern es wird auch ein Auskunftsbegehren geltend gemacht. Dieses ist binnen 30 Tagen zu beantworten.
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