Vor kurzem hat das Christkind Post von der Datenschutzbehörde erhalten.
Die DSB erteilte dem Christkind eine Anweisung erteilt, binnen 8 Wochen einen Datenschutzbeauftragten im Sinne der Art. 37 ff DSGVO zu bestellen und der Datenschutzbehörde zu melden sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen