Das BVwG hat eine Geldstrafe des Fernmeldebüros in Höhe von EUR 450,-- gegen den Versender einer E-Mail mit Direktwerbung ohne Einwilligung bestätigt.
Die Strafe wurde auf Basis des TKG mit einem Strafrahmen von EUR 55.000,-- bei diesem Vergehen (nicht der DSGVO) verhängt.