Das Hanseatische Oberlandesgericht (13U70723, 10.1.2024) hat einer betroffenen Person EUR 4.000,-- an immateriellem Schadenersatz iSd Art 82 DSGVO zugesprochen. Es ging um die unberechtigten Eintragungen von Kreditforderungen einer Bank bei einer Wirtschaftsauskunftei. Ein unberechtigter Eintrag in einer Datenbank einer Wirtschaftsauskunftei führt in Deutschland zu Schadenersatz Eine Bank meldete zwei Mal einen (bestrittenen) Zahlungsverzug an die Schufa. Die rechtlichen Voraussetzungen für...
Insolvenzdaten dürfen von der Schufa nicht länger gespeichert und für Beurteilungen verwendet werden, als diese in den Insolvenzbekanntmachungen ersichtlich sind.
Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat am 2. Juli 2021 eine Entscheidung (GZ: 17 U 15/21) getroffen, die für Bonitätsdatenbanken und Wirtschaftsauskunfteien (in Deutschland) von weitreichender Bedeutung ist. Das Gericht hat befunden, dass die gesetzlichen Löschfristen auch für die Schufa maßgebend sind.
Ein deutsches Gericht (LG Lüneburg) hat einer betroffenen Person EUR 1.000,-- an immateriellem Schaden zugesprochen. Es ging um die unzulässige Datenweitergabe an eine Wirtschaftsauskunftei durch eine Bank
Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.
Bisnode Polska Sp. z o.o. erhielt von der Aufsichtsbehörde eine Geldstrafe von ca. € 220.000,--.
Bisnode informierte die Personen in der Wirtschaftsdatenbank nur dann, wenn eine Email-Adresse zur Verfügung stand. Andere Betroffene wurden aus Kostengründen nur über die Website informiert.
Hätte nicht auch die Österreichische Post bei den Marketingdaten die betroffenen Personen informieren müssen?