Wann müssen Kreditauskunfteien die Daten aus (abgeschlossenen) Insolvenzverfahren löschen? Wie lange ist der "generelle Beobachtungszeitraum" zur Bonitätsbeurteilung. Das BVwG hat dazu eine weitere Entscheidung gefällt.
Die DSB fällte (bereits am 7.12.2018) eine weitere Entscheidung (DSB-D123.193/0003-DSB/2018, nicht rechtskräftig) zur Aufbewahrungsdauer von Negativdaten (Zahlungsverzug) in Bonitätsdatenbanken. Der Bescheid wurde beim BVwG angefochten. Die Entscheidung dazu ist noch ausständig.
Eine Kreditauskunftei war mit einem Löschungsantrag einer betroffenen Person konfrontiert.
Eine betroffene Person beantragte die Löschung von Daten gem. Art 17 DSGVO, die in der Bonitätsdatenbank gespeichert sind, und die sich ausschließlich auf öffentlich verfügbare Daten (Ediktsdatei) stützen.