Das Information Commissioners Office in London hat am 20.12.2019 noch eine DSGVO-Strafe verhängt. Ein Unternehmen, ein Service zur Zustellung von Medikamenten betreibt, erhielt eine Geldstrafe von umgerechnet ca. EUR 320.000
Ein Auskunftsbegehren muss zugehen, damit es gestellt ist. Ein Hausbesorger bzw. dessen Dienstwohnung ist keine „Abgabestell“. Ein Auskunftsersuchen, das in das Hausbrieffach des Hausbesorgers eingeworfen wird, geht daher der Hausverwaltung nicht zu. Eine Beschwerde wegen Verletzung des Auskunftsrechts ist daher abzuweisen. (DSB-D123.512/0004-DSB/2018 vom 11.01.2019, rk)
Der OGH hat am 31.08.2018 die Frage entschieden, ob im Betriebsurlaub Willenserklärungen per Email „zugehen“ und damit Wirksamkeit entfalten können. Es ging um eine Kündigung eines Vertragsverhältnisses. Diese muss zu einem bestimmten Zeitpunkt „zugehen“, damit die Kündigungsfrist noch ausreichend gewahrt ist. Wie der OGH entschieden hat, erfahren Sie im Blog.