Mit Straferkenntnis vom 23. Oktober 2019 sprach die Datenschutzbehörde aus, dass der Österreichischen Post AG als Verantwortliche im Sinn des Art. 4 Z 7 DSGVO die unrechtmäßige Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten im Sinn von Art. 9 DSGVO („Parteiaffinitäten“), die unrechtmäßige Weiterverarbeitung personenbezogener Daten, die Fehlerhaftigkeit der Datenschutz-Folgenabschätzung zur Anwendung „DAM-Zielgruppenadressen“ sowie die Fehlerhaftigkeit und...